MIFID II / MIFIR

Am 3. Juli 2014 sind die MiFID II / MiFIR in Kraft getreten. Anwendungsbeginn der neuen Regelungen (Level 1) und der konkretisierenden EU-Rechtsakte (Level 2) ist der 3. Januar 2018.

Die MiFIR ist als Verordnung unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Die MiFID II bedarf als Richtlinie hingegen der Umsetzung in das nationalstaatliche Recht. Die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erfolgte im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die übergeordneten Regelungsziele der MiFID II / MiFIR sind der Marktschutz und der Anlegerschutz. Institute, wie die ODDO BHF Corporates & Markets AG, sind deshalb gesetzlich verpflichtet, alle ihre Wertpapierdienstleistungen und –Nebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen.

Die ODDO BHF Corporates & Markets AG hat in Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht u.a. den Anspruch, alle ihre Kunden angemessen über sich selbst, seine Geschäftstätigkeit, über den Umgang mit Interessenkonflikten und ihr Beschwerdemanagement zu informieren.

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